Allgemeine Mietbedingungen
für Ferienwohnungen im
Havel-Quartier, Unter den Linden 10, 16798 Fürstenberg / Havel
1.Vertragsabschluss
Die Buchung über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn das Buchungsangebot dem Vermieter als Bestätigung der Annahme des Buchungsangebots per Mail oder Post zugegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Mietpreis:
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten.
Auf Wunsch werden folgende kostenpflichtige Extras bereitgestellt:
·Handtuchset pro Person und Set: 2,50 €
·Kinderbett für Kinder bis 2 Jahre pro Nacht: 6,- €
Diese werden am Ende gesondert in Rechnung gestellt.
2. Zahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss / Buchungsbestätigung sind 25 % des Mietpreises als Anzahlung an die Vermieterin zu entrichten. Der Rest (75%) ist vier Wochen vor Anreise zu bezahlen
Der Mietpreis ist auf das folgende Bankkonto zu Überwiesen:
Kontoinhaber: Kerstin Bill
Kreditinstitut: Berliner Volksbank
IBAN: DE16100900002359206006
BIC: BEVODEBBXXX
Verwendungszweck: Ihr Name und Buchungszeitraum oder Rechnungsnummer
3. Stornierung
Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu den selben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten.
Kündigung vor Mietantritt:
- bis bis vier Wochen vor Anreise: Kündigungsgebühr 25% des Mietpreises
- unter vier Wochen vor Anreise: Kündigungsgebühr 100% des Mietpreises
Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Haftung und Pflichten des Mieters
a) Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
b) Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen Gegenständen.
c) Der Mieter verpflichtet sich, an die in der im Objekt ausgehängte Hausordnung zu halten.
d) Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
e) Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.
f) Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters.
g) Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben.
6. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
9. Änderung des Vertrags
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
10. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Tür werfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
12. Salvatorische Klausel, Schriftform
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.
c) Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Gültig ab 01.04.2015